Bildung und Teilhabe

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Sie erhalten staatliche Unterstützungsleistungen? Arbeitslosengeld II, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Asylsuchende? Dann können Sie für Ihre Kinder ebenfalls Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesrepublik Deutschland (BuT) erhalten

- für Klassenfahrten

- für Schulbeförderung

- bei Lernförderung

- bei Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Schulbücher und Unterrichtsmaterialien)

- für Sport, Kultur und Musikangebote sowie Ferienfreizeiten

- für das Mittagessen in der Schule

Wenden Sie sich bitte in all diesen Fragen (Unterstützung bei Klassenfahrten, Schulbeförderung, Lernförderung, Leistungen für den persönlichen Schulbedarf und Mittagessen) an das Sekretariat des Rhein-Gymnasium.

Beantragung des kostenlosen Mittagsessens – wie geht das?

ü  Für die Bezuschussung des Mittagsessens Ihres Kindes benötigen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters, der Wohngeldstelle oder des Sozialamtes.

  • Für das erste Schulhalbjahr – gültig am 1.8. – also zu Beginn des Schuljahres
  • Für das zweite Schulhalbjahr gültig am 1.2.- also zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.

ü  Wenn sie einen Wohngeldzuschuss oder einen Kinderzuschlag beziehen, bedarf es eines weiteren Kurzantrages

  • Für jedes Kind einzeln
  • Für jedes Schulhalbjahr neu


Den Kurzantrag für das kostenlose Mittagsessen finden sie – auch in verschiedenen Sprachen- hier

https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=50-F27_KurzAMittagE&formtecid=3&areashortname=koeln_html

ü  Die Unterlagen müssen vor den Stichtagen 1.8. und 1.2. abgegeben werden. Entweder:

Beantragung Kostenloses Mittagessen beim Caterer des Rhein - Gymnasiums

Im Rhein - Gymnasium bereitet das Bistro Lüstro das Mittagessen für Ihr Kind zu.

Alle Informationen dazu finden Sie unter

https://www.rhein-gymnasium-koeln.de/index.php/ganztag-2/mittagstisch

Folgende Dinge sind zu erledigen:

ü  Vereinbarung mit dem Bistro Lüstro zur Essenslieferung unterzeichnet im Sekretariat abgeben

ü  MensaMax-Konto anlegen und

ü  Einzahlung eines Mindestguthabens von 15.00 € (auch bei Anspruch auf kostenloses Mittagessen)

Wenn Ihre aktuellen BuT - Unterlagen zum Anspruch auf ein kostenloses Mittagessen eingegangen sind und Sie beim Bistro Lüstro/MensaMax ein mit 15,- € gefülltes Konto angelegt haben, kann es ein paar Tage dauern, bis das MensaMax - Konto Ihres Kindes auf die BuT Berechtigung umgestellt wird. Bitte haben Sie dazu etwas Geduld.

 

Achtung: Nur wenn Sie ein Mindestguthaben von 15 € auf dem MensaMax-Konto eingezahlt haben, können Sie Ihre Essensbestellung für Ihr Kind vornehmen.

Bei Fragen rund um das ParentPay-Konto sowie dem Bestellen des Mittagessens wenden Sie sich bitte an Janine Lütz: oder Mittagstisch: Bistro Lüstro (rhein-gymnasium-koeln.de) .

Möchten Sie weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, finden Sie die Unterlagen für diese hier: Formulare und Merkblätter für Bildung und Teilhabe

https://www.stadt-koeln.de/artikel/65331/index.html

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