Umgang mit Nachteilsausgleichen

 

 

Schritte

Was ist zu tun?

Wann?

1. Diagnose

          Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen einen entsprechenden Antrag an die Schulleitung stellen.

          Beratend tätig dabei sein können Lehrkräfte (z.B. Deutsch-Fachlehrkräfte), Frau Schwermer als Inklusionsbeauftragte oder (externe) Diagnose-Institute.

·         Am Anfang des Schuljahres

2. Entscheidung

          Auf Basis eines Antrags, der am Anfang des Schuljahres gestellt werden sollte und jährlich neu gestellt werden muss, tagen die unterrichtenden Lehrkräfte zusammen mit der Inklusionsbeauftragten, Frau Schwermer, und schlagen der Schulleitung entsprechende Maßnahmen vor.

          Die Schulleitung entscheidet über die Gewährung des Antrags nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten auf der Basis des Protokolls.

          Der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs tritt mit Erhalt einer schriftlichen Bestätigung in Kraft.

·         Der Antrag muss jährlich erneuert werden.

3. Maßnahmen

          Die Maßnahmen setzen sich aus pädagogischen wie fördernden zusammen: individuelle, fachbezogene Entscheidungen wie auch konkrete Fördermaßnahmen.

          Maßnahmen können z.B. Arbeitszeitverlängerungen in Klassenarbeiten, Notenschutz im Hinblick auf die Rechtschreibung (Klasse 5 bis max. Klasse 8), regelmäßige Lese-Rechtschreib-Förderung oder andere individuelle Fördermaßnahmen sein.

·         In der Regel bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen.

·         Die Lese-Rechtschreibförderung erfolgt zwei Mal wöchentlich im Rahmen eines Drehtürmodells.

4. Ziele

          Die pädagogischen Maßnahmen haben zum einen das Ziel, Schüler:innen mit Nachteilen im Hinblick auf deren Selbstwirksamkeit zu unterstützen und zu stärken, und zum anderen diese Nachteile möglichst schrittweise abzubauen, um ihnen die gleichen Chancen wie anderen Schüler:innen zu ermöglichen.

          Bis zum Ende der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) sollen die Nachteile austherapiert sein. Falls das nicht der Fall ist, benötigen diese Schüler:innen für die Sekundarstufe II (EF bis Q2) eine lückenlose Dokumentation der Nachteilsausgleiche und der Therapiemaßnahmen, damit sie bis zum Abitur eine Arbeitszeitverlängerungen erhalten können.

·         Nachteilsausgleiche (z.B. Arbeitszeitverlängerungen) sind in der Oberstufe nur zulässig, wenn eine entsprechende Förderung bzw. entsprechende Maßnahmen in der Sekundarstufe I erfolgt sind.

 

Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)

Laut RdERl. Des Kultusministeriums vom 19.7.1991 ist das Lesen und Schreibenlehren Aufgabe der Schule. Bei Schülerinnen und Schüler mit LRS müssen daher schulische Fördermaßnahmen ergriffen werden (BASS 14-01 Nr. 1).

Am Rhein-Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler mit LRS jahrgangsübergreifend und nach dem Drehtürmodel gefördert. So können die Kompetenzen im Bereich des Lesens, Schreibens und Rechtschreibens kontinuierlich aufgebaut und systematisch weiterentwickelt werden. Ziel ist es, den Kindern zu einem stabilen Selbstwertgefühl und durchschnittlichen Lese- und Rechtschreibleistungen zu verhelfen.

Förderdiagnostik und die Arbeit mit Selbsteinschätzungsbögen

Statt auf eine testbasierte Diagnostik in Form standardisierter Tests setzt das Rhein-Gymnasium derzeit auf eine individuelle Lernstandsanalyse und klärt den Förderbedarf anhand von kontinuierlichen Unterrichtsbeobachtungen durch die Lehrkräfte, insbesondere des Fachs Deutsch, und mit Hilfe eines Selbsteinschätzungsbogens. Auch Beratungsgespräche mit den Eltern sind oft sehr aussagekräftig und erfolgen auf Wunsch und bei Bedarf. Dabei werden sowohl schulische, soziale, emotionale als auch kognitive Lernbedingungen berücksichtigt. Das Lern- und Arbeitsverhalten wird selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen.

Somit stützt sich die Diagnostik und Förderzuweisung am Rhein-Gymnasium auf eine genaue Analyse der Lernsituation und die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.

Der Selbsteinschätzungsbogen, den jeder Schüler/jede Schülerin zu Beginn einer LRS-Trainingseinheit ausfüllt, umfasst nicht nur die in der Sekundarstufe I relevanten Teilkompetenzen des Lesens, Schreibens und Rechtschreibens, sondern nimmt auch das Beherrschen von Arbeitstechniken (z.B. Fünf-Schritt-Lesemethode, reziprokes Lesen) sowie motivationale Faktoren in den Blick. Entsprechend der Selbsteinschätzung erfolgt die Förderung nach dem Prinzip der individuellen Passung.

In regelmäßigen Abständen werden die so geförderten Schülerinnen und Schüler aufgefordert, eine erneute Selbsteinschätzung vorzunehmen. Auf diese Weise wird für sie der eigene Lernprozess sichtbar gemacht, was sich in der Regel positiv auf die Motivation auswirkt.

Nachteilsausgleich und verpflichtende Teilnahme am LRS-Training

Der o.g. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (BASS 14 – 01 Nr. 1) beschreibt die Unterstützungsmöglichkeiten und bezeichnet diese als „Nachteilsausgleich“. In begründeten Einzelfällen, in denen die zusätzlichen Fördermaßnahmen, die zur Behebung der LRS beitragen sollten, bis zum Ende der Klasse 6 nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben und daher fortgesetzt werden müssen, gilt dies auch noch in den Klassen 7-10 im gymnasialen Bildungsgang.

Nachteilsausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Verlängerung der Arbeitszeit in Leistungssituationen (Klassenarbeiten, Tests), und/oder die Lehrkraft bezieht die Rechtschreibleistung nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten ein. In den Fremdsprachen können etwa Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung ausdrücklich ausgenommen wird die Möglichkeit, vom Maßstab des jeweils gesetzten Anforderungsniveaus abzuweichen.

Eltern beantragen einen Nachteilsausgleich formlos bei der Schulleitung. Zur Begründung können med. Diagnosen oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an außerschulischen Fördermaßnahmen beigefügt werden. Es reicht jedoch die Bitte um eine Einschätzung durch die Deutsch-Lehrkraft – sofern nicht bereits Gespräche stattgefunden haben –, damit der  Antrag entsprechend geprüft und eine pädagogische Entscheidung getroffen werden kann.

Die Klassenkonferenz berät in Abstimmung mit den jeweiligen Eltern und Schüler/Innen über den zu gewährenden Nachteilsausgleich. Der Antrag und das Votum der Konferenz werden dem Schulleiter zur Entscheidung vorgelegt. Dieser informiert die Eltern über die Entscheidung.

Sobald diesen Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern durch die Schulleitung ein Nachteilsausgleich gewährt wird, erfolgt die außerunterrichtliche Förderung an zwei Wochenstunden in jeder Woche. Die Teilnahme am Förderkurs ist verpflichtend.

Rahmenbedingungen und Organisation

Um eine (motivational) ungünstige Lage der Förderkurszeiten in Randstunden zu vermeiden, hat sich das Rhein-Gymnasium für das Drehtürmodell entschieden. An drei bis vier Stunden wöchentlich findet ein Förderkurs in Kleingruppen (5-10 Schülerinnen und Schüler) und begleitet durch eine Fachlehrkraft, in der Regel LRS-Expertinnen/Experten des Faches Deutsch (LRS-Team), statt. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden nach Rücksprache mit dem Klassenleitungsteam, zu welchen zwei Stunden sie regelmäßig das Lese-, Schreib- und Rechtschreibtraining besuchen.

Die Förderung ist insofern systematisch angelegt, als dass sie nicht nur Lesen, Schreiben und Rechtschreiben einübt, sondern auch motivationale Faktoren berücksichtigt und z.B. versucht, negative Voreinstellungen zur Schriftsprache oder zum Lesen mithilfe von Erfolgserlebnissen abzubauen und mögliche Lernblockaden zu beseitigen oder vermeiden. Auch Lern- und Arbeitstechniken sind Teil der Fördermaßnahme.

Der Selbsteinschätzungsbogen macht darüber hinaus den Schüler/die Schülerin zum Partner im Lernprozess und sorgt für Transparenz. Er ermöglicht unmittelbares Feedback über Lernfortschritte und Übungserfolge. Er ist wichtigstes Glied der kontinuierlichen Evaluation des Förderprozesses und betont gleichzeitig auch die Verantwortung des Lernenden gegenüber dem eigenen Lernhandeln. Er ist regelmäßig Anlass, den LRS-Trainingsprozess schülerorientiert zu planen und gemeinsam zu reflektieren, und dies entspricht auch dem Schulentwicklungsschwerpunkt des selbstregulierten Lernens (SRL) am Rhein-Gymnasium.

Förderkonzept in der Praxis und Inhalte

Das Förderkonzept umfasst derzeit folgende Bausteine:

Baustein 1:

  • Erstellen eines individuellen Förderplans auf Grundlage der Beratungsergebnisse und des Selbsteinschätzungsbogens

Baustein 2:

  • gezielte Förderung des Lesens, Schreibens und Rechtschreibens orientiert am Selbsteinschätzungsbogen und mit Hilfe differenzierenden Materials (Zuordnungen erfolgen über den Selbsteinschätzungsbogen)

  • ergänzt um Problemlösestrategien, Lernstrategien sowie Arbeitstechniken

  • Führen eines Portfolios durch den Schüler / die Schülerin

  • flankiert durch Strategien für den Umgang mit Misserfolgen und angstauslösenden Situationen (z.B. Prüfungen, Klassenarbeiten, Präsentationen vor der Lerngruppe)

Baustein 3:

  • weitere Förderschwerpunkte (z.B. Präsentationen halten) gemäß des individuellen Bedarfs

Baustein 4:

  • begleitende Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften

Förderdauer

Die konsequente schulische Förderung erfolgt mindestens über ein Schulhalbjahr.

Außerschulische Maßnahmen

Häufig haben Eltern bereits außerschulische Maßnahmen der LRS-Förderung ergriffen. Diese sollten mit der Schule besprochen werden, sodass im Einzelfall auch der Kontakt zum jeweiligen Institut hergestellt werden kann, um die Fördermaßnahmen besser aufeinander abzustimmen.

Wenn eine Förderung auch in kleinen Gruppen, wie sie am Rhein-Gymnasium erfolgt, zu keinerlei Leistungszuwachs führen, kann den Eltern empfohlen werden, außerschulische Förder- und Therapieangebote wahrzunehmen. Die Kosten dafür tragen in der Regel die Erziehungsberechtigten. Auch das Hinzuziehen der Schulsozialarbeiter/Innen am Rhein-Gymnasium kann etwa bei mentalen Blockaden eine Option sein.

Allgemeine Fördermaßnahmen im Unterricht

Selbstverständlich erfolgt die individuelle Förderung immer auch im Unterricht. Insbesondere im Fach Deutsch wird in jeder Jahrgangsstufe das Lese-, Schreib- und Rechtschreibtraining phasenweise auch gesondert in den Fokus genommen. Das Vorstellen und Besprechen von gelesenen Büchern, etwa in der 6. Klasse, fördert z.B. die Neugier und Auseinandersetzung mit Inhalten. Das Verfassen von Texten ist in fast allen Fächern Alltagsgeschäft, wird aber im Deutschunterricht besonders akzentuiert und ist dort fest curricular verankert. So wird immer auch die Prozesshaftigkeit des Schreibens (Planung – Durchführung – Reflexion – ggf. Überarbeitung) mit den Schülerinnen und Schülern eingeübt. Durch sinnvolle Rechtschreibübungen erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Sekundarstufe I, aber insbesondere in den Stufen 5 und 6, sukzessive Einsichten in das orthographische Regelwerk der Schriftsprache und können es schließlich normgerecht und automatisiert umsetzen. Hinzu kommen Rechtschreibstrategien und wortübergreifende Strategien, die die Schreibweise von Sätzen betreffen, sowie die Regeln der Zeichensetzung.

Lob und Ermutigung sollten natürlich immer durchgängiges Prinzip sein. Doch insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, die am LRS-Training teilnehmen, ist es wichtig, dass im Regelunterricht auch kleinere Lernfortschritte beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben angemessen gewürdigt werden. Dies stärkt nicht nur das Selbstvertrauen, sondern erhöht die Motivation am Ball zu bleiben und weiter zu üben.

Zusammenarbeit von Fachlehrkräften und LRS-Team

Da sich Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten häufig auch auf andere Fächer auswirken, ist eine enge Zusammenarbeit aller in einer Klasse unterrichtenden Fachlehrkräfte notwendig. Erste Ansprechpartner/Innen für die Schüler/Innen und ihre Eltern sind die Deutsch-Lehrkräfte, auf deren kontinuierlichen unterrichtlichen Beobachtungen die Empfehlung zur Teilnahme am LRS-Training (bei gewährtem Nachteilsausgleich) beruht.

Das LRS-Team besteht derzeit aus Frau Ehrhardt, Frau Müller und Herrn Dr. Graf. Sie stehen ebenfalls als Expertinnen und Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und koordinieren die schulischen Maßnahmen auch gerne mit den außerschulischen Partnern.

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